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Neues Jahr, neue Erstattungssätze – das sollten Sie wissen!

16.01.2026

So wirken sich die neuen Erstattungssätze auf Ihr Dialysezentrum aus

Zum Jahresbeginn 2026 wurden die Honorare in der Dialyse im niedergelassenen Bereich angepasst. Die KBV und der GKV-Spitzenverband konnten sich auf eine Erhöhung des Orientierungswertes um 2,8% einigen. Diese Anpassung hat auch Auswirkungen auf die Kostenpauschalen für die Dialyse1. Hierbei werden die Kostenpauschalen in zwei Kategorien eingeteilt. Die Kostenpauschalen der ersten Kategorie werden mit der vollen Veränderungsrate des Orientierungswertes erstattet. Die Kostenpauschalen der zweiten Kategorie werden mit einem Wert in Höhe von 75% der Veränderungsrate des Orientierungswertes vergütet.

Was bedeutet das für Sie und Ihre Praxis konkret?

Die volle (100%, somit 2,8% Steigerung) Veränderungsrate des Orientierungswertes wird angewendet auf:

Kostenpauschalen 40815 bis 40819               

   für Patienten unter 18 Jahren

 

Zuschläge 40829 bis 40836

   für Einzeldialysen/Behandlungswochen

   ab dem vollendeten 59. Lebensjahr

 

Kostenpauschalen 40840 bis 40847

   für die Förderung der Heimdialyse

 

 

Die 75% Veränderungsrate des Orientierungswertes wird auf alle weiteren Kostenpauschalen des EBM-Abschnitts 40.14 angewendet. Dies bedeutet, dass insbesondere die Heimdialysen weiter stärker gefördert werden.

Alle Details zu den Änderungen der Kostenpauschalen und Zuschlägen finden Sie in unserer kompakten Übersicht: Zur den neuen EBM-Kostenpauschalen

Kennen Sie bereits die SKIP-SH Initiative? Diese setzt sich dafür ein, durch Aufklärung sowie bessere Organisation der Behandlungswege bei Nierenversagen den Einsatz der Heimdialyse zu fördern.

Wie wird dies konkret umgesetzt?

Erfahren Sie mehr in diesem 45-minütigen Webinar von Dr. Kolbrink aus November 2025. Das Webinar ist unter diesem Link in englischer Sprache direkt verfügbar: Zum Webinar

Sie überlegen, Ihr Heim- und Zentrumsdialyse-Angebot auszubauen und möchten erfahren, wie Fresenius Medical Care Sie dabei unterstützen kann? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Therapieexperten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht unter marketing.deutschland@freseniusmedicalcare.com.

 

1) Quelle: Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 753. Sitzung am 11. Dezember 2024, aktualisiert durch den Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 779. Sitzung am 20. Mai 2025.

 

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